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Was, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit endet? Dann können Sie nicht mehr kürzen. Auch können Sie das Urlaubsentgelt für den zu viel genommenen Urlaub wegen § 5 Abs. 3 BUrlG nicht zurückfordern. Tipp der Redaktion Für Ihr Personalmanagement müssen Sie im Arbeitsrecht und den angrenzenden Gebieten up to date sein und möchten wertvolle Tipps erhalten? Unser beliebter Expertendienst informiert Sie monatlich rechtsicher über alle aktuellen Neuerungen in Sachen Arbeitsrecht – praxisnah und mit konkreten Handlungsempfehlungen! Kurz und verständlich für Sie aufbereitet. Nutzen Sie als Kunde zudem kostenlos unsere Online-Seminare zum Thema, sowie den persönlichen Kontakt zu unseren Experten für Ihre Fragen! Bleibt Resturlaub erhalten? Ja. Ihr Mitarbeiter kann seinen Resturlaub gemäß § 17 Abs. 2 BEEG in dem Jahr nehmen, in dem seine Elternzeit endet, oder im darauffolgenden Urlaubsjahr. Das kann der Fall sein, wenn Ihr Mitarbeiter seinen Urlaub nicht, wie in der Praxis üblich, vor Antritt der Elternzeit seinen Urlaub nehmen kann.