Zusatzentgelt vergütet. Dieses Zusatzentgelt wird als allgemeine Krankenhausleistung von der GKV bzw. PKV übernommen. Für ambulante Operationen gilt: Privatversicherten dürfen die Testkosten nicht in Rechnung gestellt werden. Diese werden nach der Coronavirus-Testverordnung vom Gesundheitsfonds übernommen. Wichtig: Routinemäßige Coronatests als symptomlose Standardtestungen können nicht als wahlärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Mehr Informationen dazu unter: Seit dem 12. Februar 2022 ist zur Freitestung nach einer Covvid-19-Erkrankung kein PCR-Test mehr erforderlich. Hierfür reicht ein überwachter Antigen-Schnelltest - zum Beispiel in einem offiziellen Testzentrum aus. Wann man sich nach einer Covid-19-Erkrankung mittels eines Tests zur Beendigung der Isolation freitesten kann, regeln die Bundesländer in eigenen Verordnungen. In der Regel ist darin festgehalten, dass sich Betroffene freitesten können, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Tagen symptomfrei sind.