Denn letztere dienen ausschließlich zur Erholung und können frei gestaltet werden. Dabei definieren die gesetzlichen Vorgaben für Busfahrer bei den Ruhezeiten sowohl eine tägliche als auch eine wöchentliche Stundenanzahl, die üblicherweise am Stück zu absolvieren ist. So muss die tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen, wobei zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auch dreimal eine Verkürzung auf 9 Stunden möglich ist. Die Wochenruhezeit beim Bus ist regulär auf mindestens 45 Stunden festgelegt, aber auch dabei kann eine Verkürzung erfolgen. Um sicherzustellen, dass Busfahrer Pausen und Fahrzeiten einhalten, sind diese zur Dokumentation ihrer Tätigkeiten verpflichtet. Zu diesem Zweck kommen unter anderem digitale Tachographen samt Fahrerkarten zum Einsatz. Bei einer Verkehrskontrolle sind die Fahrunterlagen vorzuzeigen. Werden erlaubte Fahrzeiten überschritten, müssen Busfahrer mit Sanktionen rechnen. Zusätzlich dazu ziehen entsprechende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten beim Bus auch für die verantwortlichen Unternehmer ein Bußgeld nach sich.
Personenverkehr Am 4. Juni 2010 wurde eine abgewandelte Form der bis 2007 geltenden 12-Tage-Regelung bei Busreisen eingeführt. Durch Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr nun künftig wieder möglich, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums zu nehmen. Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise handeln. Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein. Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten folgenden Woche ausgeglichen werden.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Busunfällen vorbeugen. Am Tag hat ein Busfahrer ein Recht auf elf Stunden Ruhe. In dieser Zeit darf er keiner Arbeit nachgehen und muss auch nicht auf Abruf bereit sein. Mit "Tag" sind dabei 24 Zeitstunden gemeint. In einer Woche kann die Ruhezeit dreimal reduziert werden, und zwar auf jeweils neun Stunden. In einer Woche sind die Lenk- und Ruhezeiten im Bus so einzuhalten, dass der Fahrer in der Regel 45 Stunden Ruhe hat. Eine Verkürzung auf 24 Stunden Ruhezeit in der Woche muss in spätestens drei Wochen entsprechend ausgeglichen werden. Ein Busfahrer kann seine Ruhezeiten in einer Woche nur dann um 21 Stunden kürzen, wenn er diese Zeit in einer der folgenden drei Wochen an eine reguläre Ruhezeit von neun Stunden anhängt – ihm stehen dann also einmalig 30 Stunden der Ruhe zu. Die regelmäßige Ruhezeit Reduzieren der Ruhezeit Ruhezeit pro Tag 11 Stunden Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden) 9 Stunden Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen Ruhezeit pro Woche 45 Stunden 24 Stunden Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.
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Das gilt auch für die Ruhezeiten. Busfahrer im Linienverkehr müssen sich prinzipiell an die Vorschriften der EU-Verordnung halten. Busfahrer sind an Ruhezeiten gebunden Busfahrer dürfen auch mit Pausen nicht unbegrenzt lange hinterm Steuer sitzen. Im Zusammenhang mit den Ruhezeiten für Busfahrer wird zwischen der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit unterschieden. Die täglichen Ruhezeiten für Busfahrer sind in Deutschland und innerhalb des Geltungsbereiches der EU-Verordnung auf mindestens elf Stunden festgelegt. Das bedeutet, zwischen den einzelnen Arbeitszeiten bzw. Schichten innerhalb von 24 Stunden müssen elf Stunden liegen. Achtung: Die Zeit als Beifahrer gilt nicht als tägliche Ruhezeit. Die Tagesruhezeit darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf neun Stunden verkürzt werden. Verkürzen Sie im Rahmen der Vorgaben, müssen Sie diese Zeit nicht nachholen. Unverkürzte tägliche Ruhezeiten dürfen Busfahrer aufteilen. Wichtig ist hierbei, dass der erste Teil mindestens drei Stunden lang und der zweite mindestens neun Stunden lang ist.
In Deutschland wird diese Vorgabe durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt. In Deutschland gelten die Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten für den Bus nur, wenn dieser für die Beförderung von mehr als neun Personen zugelassen ist. Begriffserklärung: Pausen, Lenk- und Ruhezeiten im Bus Busfahrer sind hervorragende Autofahrer; ihnen die Passagiere anvertraut werden. Jedoch sind sie natürlich auch nur Menschen und brauchen genügend Ruhe zwischen den Fahrten, um sich während der Arbeit voll auf den Verkehr und auf ihr Gefährt konzentrieren zu können. Andernfalls kann es zu Unfällen kommen. Pausenregelung für Busfahrer: Nach maximal 4, 5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden. Bei Berufskraftfahrern ist Arbeitszeit praktisch gleichbedeutend mit Lenkzeit, wobei noch gewisse weitere Tätigkeiten hierunter fallen (etwa die Abfertigung der Passagiere an den Haltestellen). Lenkzeiten werden in täglichen und wöchentlichen Intervallen betrachtet. Zwischen den Lenkzeiten müssen Busfahrer Pausen nehmen.
Um sicherzustellen, dass Busfahrer nicht vollkommen übermüdet hinter dem Steuer sitzen, begrenzt der Gesetzgeber beim Bus die Lenkzeiten. Dieser definiert dabei pro Tag und Woche eine maximale Stundenzahl. Dabei gilt es folgende Vorgaben zu beachten: tägliche Lenkzeit: maximal 9 Stunden (2x pro Woche sind 10 Stunden zulässig) wöchentliche Lenkzeit: maximal 56 Stunden Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen: maximal 90 Stunden Allerdings ist es nicht gestattet, die Tageslenkzeit am Stück zu absolvieren, denn gesetzliche Vorgaben regeln auch die Pausenzeiten für Busfahrer. So müssen diese spätestens nach einer Lenkzeit von 4, 5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Die Pausenregelung für Busfahrer sieht grundsätzlich aber auch die Möglichkeit vor, die Auszeit aufzuteilen. Vorgesehen ist dabei ein erster Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem 30-minütigen Abschnitt. Offiziell werden diese Ruhepausen für Busfahrer übrigens als Lenkzeitunterbrechungen bezeichnet und sind von den Ruhezeiten zu unterscheiden.