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Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung als Erstattungsbetrag für die Heilbehandlung angesetzt hat. Von der versicherten Person eventuell zu tragende Eigenanteile wie z. B. Verwaltungskostenanteile oder Selbstbehalte mindern den angesetzten Betrag nicht. Die sogenannte Praxisgebühr wird nicht erstattet. Die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Zahnärzten und Ärzten steht frei. Die Aufwendungen für erbrachte Leistungen sind erstattungsfähig, soweit die Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Ärzte bis zu den dort festgesetzten Höchstsätzen liegen. Zahnbehandlung Der Tarif ZBB erbringt Leistungen für Zahnbehandlung, wenn einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungsschutz medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen erstmals angeraten und durchgeführt wurden (Versicherungsfall).
Zahnersatzmaßnahmen sind Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz und Implantate, einschließlich notwendig werdender Reparaturen des Zahnersatzes zur Wiederherstellung dessen Funktionsfähigkeit, der Eingliederung von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen (ausgenommen Knirscherschienen), vorbereitender diagnostischer, therapeutischer, funktionstherapeutischer und funktionsanalytischer Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahnersatz-Maßnahme, zahntechnischer Laborarbeiten und Materialien. Die Aufwendungen für erbrachte Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Zahnersatzmaßnahme durch einen niedergelassenen approbierten Zahnarzt bzw. Arzt erfolgt und soweit die Aufwendungen innerhalb des in der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) festgelegten Gebührenrahmens liegen und den dortigen Vorschriften entsprechen. Anrechenbare Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung als Erstattungsbetrag für die Zahnersatz-Maßnahme vorsieht und erbringt.
Denn unbegrenzten Leistungsumfang gibt es ab dem fünften Jahr. Die Zahnzusatzversicherung ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert, weswegen sich der Versicherungsbeitrag beim Erreichen gewisser Altersstufen automatisch erhöht. Die Bausteine ERGO Direkt ZAB +ZAE im Überblick ZAB – reiner Zahnersatztarif mit einer Erstattung von 75 Prozent ZAE – Ergänzungstarif Zahnersatz für die Erhöhung der Erstattung auf 90 Prozent Unser Tipp: Vergleichen Sie den Tarif ERGO Direkt ZAB +ZAE mit unserer aktuellen Zahnzusatzversicherung Empfehlung oder den ERGO Direkt Bestsellern ERGO Direkt ZAB +ZAE+ZBB+ZBE und ERGO Direkt Zahn-Ersatz-Sofort.
Nein, aber empfohlen 1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. 2 Versichert über den Baustein ZBB bis zu 60 Euro pro Jahr.